be-Mindly
5§5 ArbSchG

Erfüllen Sie Ihre gesetzliche Pflicht nach §5 ArbSchG?

Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist Pflicht – be-Mindly macht sie zum Wettbewerbsvorteil.

Psychische Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG

Gesetzliche Pflicht

Gleicher Fragenkern wie die Mitarbeiterumfrage – aber als offizieller Nachweis für Behörden. Schützt die Geschäftsführung vor persönlicher Haftung.

⚖️§5 ArbSchG🛡️Haftungsschutz📄Dokumentationspflicht🔒100 % anonym
Gesetzliche Pflicht§5 ArbSchG

Psychische Gefährdungsbeurteilung

Erfüllen Sie Ihre gesetzliche Dokumentationspflicht nach §5 ArbSchG – mit demselben anonymen Fragebogen wie die Mitarbeiterumfrage, aber als offizieller Nachweis.

Was ist der Unterschied zur Mitarbeiterumfrage?

AspektMitarbeiterumfrageGefährdungsbeurteilung
Rechtlicher ZweckFreiwilliges Feedback & BenchmarkGesetzliche Pflicht §5 ArbSchG
DokumentationDashboard-AuswertungOffizieller Nachweis für Behörden
HaftungsschutzNeinJa – schützt Geschäftsführung
FragenkernSymptome: Krankenstand, Burnout, Präsentismus, eNPSBelastungsfaktoren: Zeitdruck, Führung, Autonomie (GDA 2022)
Fragebogen-BasisEigene be-Mindly DimensionenGDA-Arbeitsprogramm Psyche 2022 (BMAS, BAuA, DGUV)
AnonymitätVollständig anonymVollständig anonym
WiederholungJederzeit möglichEmpfohlen: jährlich

§5 ArbSchG – Gesetzliche Pflicht

Seit 2013 ist die Beurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz gesetzlich vorgeschrieben. Verstöße können zu Bußgeldern und persönlicher Haftung der Geschäftsführung führen.

Haftungsschutz für Führungskräfte

Mit einer dokumentierten Gefährdungsbeurteilung schützen Sie sich als Geschäftsführer:in vor persönlicher Haftung bei arbeitsbedingten psychischen Erkrankungen.

Dokumentationspflicht

Das Ergebnis muss schriftlich dokumentiert und auf Anfrage der Arbeitsschutzbehörde vorgelegt werden können. be-Mindly erstellt automatisch einen rechtskonformen Bericht.

Gilt für alle Betriebsgrößen

Die Pflicht gilt unabhängig von der Unternehmensgröße – auch für Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitenden. Es gibt keine Ausnahmen.

Wichtiger Hinweis

Die Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG ist eine eigenständige gesetzliche Pflicht und unabhängig von der freiwilligen Mitarbeiterumfrage. Beide können parallel genutzt werden. Die Mitarbeiterumfrage misst Symptome (Krankenstand, Burnout). Die GB misst Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz gemäß GDA-Arbeitsprogramm Psyche 2022.

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