Erfüllen Sie Ihre gesetzliche Pflicht nach §5 ArbSchG?
Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist Pflicht – be-Mindly macht sie zum Wettbewerbsvorteil.
Psychische Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG
Gesetzliche PflichtGleicher Fragenkern wie die Mitarbeiterumfrage – aber als offizieller Nachweis für Behörden. Schützt die Geschäftsführung vor persönlicher Haftung.
Psychische Gefährdungsbeurteilung
Erfüllen Sie Ihre gesetzliche Dokumentationspflicht nach §5 ArbSchG – mit demselben anonymen Fragebogen wie die Mitarbeiterumfrage, aber als offizieller Nachweis.
Was ist der Unterschied zur Mitarbeiterumfrage?
| Aspekt | Mitarbeiterumfrage | Gefährdungsbeurteilung |
|---|---|---|
| Rechtlicher Zweck | Freiwilliges Feedback & Benchmark | Gesetzliche Pflicht §5 ArbSchG |
| Dokumentation | Dashboard-Auswertung | Offizieller Nachweis für Behörden |
| Haftungsschutz | Nein | Ja – schützt Geschäftsführung |
| Fragenkern | Symptome: Krankenstand, Burnout, Präsentismus, eNPS | Belastungsfaktoren: Zeitdruck, Führung, Autonomie (GDA 2022) |
| Fragebogen-Basis | Eigene be-Mindly Dimensionen | GDA-Arbeitsprogramm Psyche 2022 (BMAS, BAuA, DGUV) |
| Anonymität | Vollständig anonym | Vollständig anonym |
| Wiederholung | Jederzeit möglich | Empfohlen: jährlich |
§5 ArbSchG – Gesetzliche Pflicht
Seit 2013 ist die Beurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz gesetzlich vorgeschrieben. Verstöße können zu Bußgeldern und persönlicher Haftung der Geschäftsführung führen.
Haftungsschutz für Führungskräfte
Mit einer dokumentierten Gefährdungsbeurteilung schützen Sie sich als Geschäftsführer:in vor persönlicher Haftung bei arbeitsbedingten psychischen Erkrankungen.
Dokumentationspflicht
Das Ergebnis muss schriftlich dokumentiert und auf Anfrage der Arbeitsschutzbehörde vorgelegt werden können. be-Mindly erstellt automatisch einen rechtskonformen Bericht.
Gilt für alle Betriebsgrößen
Die Pflicht gilt unabhängig von der Unternehmensgröße – auch für Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitenden. Es gibt keine Ausnahmen.
Wichtiger Hinweis
Die Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG ist eine eigenständige gesetzliche Pflicht und unabhängig von der freiwilligen Mitarbeiterumfrage. Beide können parallel genutzt werden. Die Mitarbeiterumfrage misst Symptome (Krankenstand, Burnout). Die GB misst Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz gemäß GDA-Arbeitsprogramm Psyche 2022.
